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Diplomstudiengang

Der Diplomstudiengang Physik wurde 1969 an der Ruhr-Universität eingerichtet. Die aktuell gültige Fassung der Prüfungsordnung wurde 1996 im Fakultätsrat beschlossen und durch den Rektor genehmigt.

Der Fakultätrat hat 2009 eine Auslaufregelung beschlossen. Diese ist vom Rektorat genehmigt worden und tritt ab sofort in Kraft.

  • Eine Diplomvorprüfung kann letztmalig zum Ende des Wintersemesters 2011/2012 abgelegt werden.
  • Eine Diplomprüfung kann letztmalig zum Ende des Wintersemesters 2014/2015 abgelegt werden.

 

Das Physik-Studium mit Abschluss Diplom umfasst eine Regelstudienzeit von 10 Semestern, wobei nach dem 4. Semester das Grundstudium mit dem Vordiplom abgeschlossen wird. Grund- und Hauptstudium gliedern sich jeweils in 4 Bereiche:

Grundstudium

  • Experimentalphysik
  • Theoretische Physik
  • Mathematik
  • Wahlpflichtfach

Hauptstudium

  • Experimentalphysik
  • Theoretische Physik
  • Wahlpflichtfach I
  • Wahlpflichtfach II