Promotion
Nach dem Diplom oder dem Master kann durch die Anfertigung einer Doktorarbeit die Qualifizierung zur Promotion (Dr. rer. nat.) erfolgen. Mit der Doktorarbeit wird die Fähigkeit zu selbständiger wissenschaftlicher Forschung nachgewiesen. Solch eine Doktorarbeit erfordert ca. drei Jahre zunehmend selbständiger Forschung an bis dahin ungelösten Problemen und Fragestellungen.
Am 10. Oktober 2011 ist die neue Promotionsordnung in Kraft getreten.
Die Promotionsordnung vom 25. März 1987 findet weiterhin Anwendung auf Promotionsbewerberinnen und -bewerber, die bereits zum Prüfungsverfahren zugelassen oder als Doktorandin bzw. Doktorand an der Fakultät angenommen sind. Letztere können jedoch auch die Durchführung ihres Promotionsverfahrens nach der neuen Promotionsordnung beantragen.

