Fakultät für Physik und Astronomie

Am 10. Januar 2023 ist die neue Promotionsordnung in Kraft getreten.

Die Promotionsordnung findet Anwendung auf alle neuen PromotionsbewerberInnen, die nach dem 10. Januar 2023 mit der Promotion begonnen haben. KandidatInnen, die vor dem 10. Januar 2023 bereits als DoktorandIn an der Fakultät für Physik und Astronomie angenommen worden sind, können nach der alten Ordnung von 2011 die Promotion beenden.

Wichtige Informationen für die Doktorand*innen

Vor Beginn der Promotion:

  1. Die Betreuungsvereinbarung abschließen (Betreuungsvereinbarung)
  2. Die Zulassung beantragen (Merblatt 1)

Während der Promotion:

  1. Lehrveranstaltungen besuchen und nachweisen (Nachweis der Lehrveranstaltungen)
  2. Jährlich Bericht erstatten (Bestätigung Berichtspflicht)
  3. Ggf. kumulative Dissertation beantrage (Merkblatt 2)

Wenn die Dissertation fertig ist:

  1. Zulassung zum Promotionsverfahren beantragen (Merkblatt 3)
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