Fakultät für Physik und Astronomie

Am 10. Oktober 2011 ist die neue Promotionsordnung in Kraft getreten.

Die Promotionsordnung vom 25. März 1987 findet weiterhin Anwendung auf Promotionsbewerber*innen, die bereits zum Prüfungsverfahren zugelassen oder als Doktorand*in an der Fakultät angenommen sind. Letztere können jedoch auch die Durchführung ihres Promotionsverfahrens nach der neuen Promotionsordnung beantragen.

Wichtige Informationen für die Doktorand*innen

Vor Abgabe der Dissertation:

  1. Vorabveröffentlichungen beantragen
  2. Englischsprachige Dissertation beantragen

Wenn die Dissertation fertig ist:

  1. Zulassung zum Promotionsverfahren beantragen (Merkblatt)
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